Verbraucherinsolvenz: Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit, unvorhergesehene Mehrkosten beim Hausbau – es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass Ihnen die „Schulden über den Kopf wachsen“. Einen Ausweg aus der Schuldenfalle bietet Ihnen das Verbraucherinsolvenzverfahren. Dieses Verfahren gibt Ihnen die Möglichkeit, nach längstens 3 Jahren schuldenfrei zu sein.
Dieser Schuldenerlass, die sog. Restschuldbefreiung, setzt im ersten Schritt voraus, dass Sie eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit Ihren Gläubigern versucht haben. Dies erledige ich für Sie. Wir ermitteln gemeinsam die zu beteiligenden Gläubiger und persönlichen Daten. Darauf basierend führe ich den Schriftverkehr mit Ihren Gläubigern und erstelle einen Schuldenbereinigungsplan. In den meisten Fällen stimmen Ihre Gläubiger einem außergerichtlichen Schuldenerlass nicht zu.
Dies öffnet den Weg für den zweiten Schritt – Ihren Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens bei dem Insolvenzgericht. Auch hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich. Ich berate und betreue Sie in jedem Stadium Ihres Insolvenzverfahrens.